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Praktische Hinweise Ärztliche Versorgung, Trinkgelder, Währung, Post und Telefon |
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Ärztliche Versorgung
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Alle EU-Bürger, die über einen Auslandskrankensschein bzw. einen E111-Schein verfügen, können bei akuten Beschwerden, Krankheiten oder Unfällen alle Krankenhäuser und niedergelassenen Ärzte in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich dennoch, eine zusätzliche private Krankenversicherung abzuschließen. Impfungen sind nicht vorgeschrieben, dennoch sollte man eine Tetanus-Prophylaxe und eine FSME-Impfung (Zecken) haben.
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Geld / Devisen
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Die Währungseinheit ist der Schilling (ATS), der in 100 Groschen unterteilt ist. Ausländische Währungen können in allen Banken, Wechselstuben, Bahnhöfen, Flugplätzen, sowie in einigen Reisebüros und Hotels gewechselt werden. Der Höchstbetrag für Eurocheques beträgt 2500 öS. Der Wechselkurs ist relativ konstant: Die Ein- und Ausfuhr von österreichischer Währung und ausländischen Devisen ist unbegrenzt möglich.
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Trinkgelder
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Ein Bedienungszuschlag von 10-15 % ist in der Hotel- und Restaurantrechnung enthalten. Ein zusätzliches Trinkgeld (10 %) ist üblich, wenn Sie mit dem Service zufrieden waren.
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Post und Telefon
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Das Porto für eine Postkarte ins Ausland beträgt 6 öS, für einen Brief (bis 20 g)
7 öS. Briefmarken erhält man in allen Postämtern und Tabaktrafiken.
Die Vorwahlnummer nach Deutschland ist 0049, in die Schweiz 0043. |
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