Ärztliche Versorgung
Alle EU-Bürger, die über einen Auslandskrankensschein bzw. einen E111-Schein verfügen, können bei akuten Beschwerden, Krankheiten oder Unfällen alle Krankenhäuser und niedergelassenen Ärzte in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich dennoch, eine zusätzliche private Krankenversicherung abzuschließen. Impfungen sind nicht vorgeschrieben, dennoch sollte man eine Tetanus-Prophylaxe und eine FSME-Impfung (Zecken) haben.
Geld / Devisen
Die Währungseinheit ist der Euro der in 100 Cent unterteilt ist. Ausländische Währungen können in allen Banken, Wechselstuben, Bahnhöfen, Flugplätzen, sowie in einigen Reisebüros und Hotels gewechselt werden.
Trinkgelder Ein Bedienungszuschlag von 10-15 % ist in der Hotel- und Restaurantrechnung enthalten.Ein zusätzliches Trinkgeld (10 %) ist üblich, wenn Sie mit dem Service zufrieden waren.
Post und Telefon
Briefmarken erhält man in allen Postämtern und Tabaktrafiken. Die Vorwahlnummer nach Deutschland ist 0049, in die Schweiz 0043. Österreich hat von beiden Ländern aus die Nummer 0043.