Arbeitnehmerveranlagung 2009 – so holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück

15.03.10Allgemein, Neuigkeiten aus Graz

Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geben keinen Einkommenssteuerbescheid beim Finanzamt ab. Dabei geht ihnen oft bares Geld verloren. Die Lohnsteuer wird so berechnet als ob Ihr Einkommen über das ganze Jahr hindurch gleich wäre… Wenn Ihr Einkommen aber geschwankt hat etwa aufgrund eines Jobwechsels oder kurzfristiger Arbeitslosigkeit, zahlt sich eine Arbeitnehmerveranlagung meist aus. Die Steuer wird neu berechnet und gleichmäßig übers Jahr verteilt. Sehr oft ergibt sich dadurch ein Überschuss an bezahlten Steuern, was zu einer Gutschrift der Lohnsteuer führt – also bares Geld für Sie direkt auf Ihr Konto. Sollte sich doch eine Nachzahlung der lohnsteuer ergeben, können Sie, wenn kein Pflichtveranlagungsgrund vorliegt, den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen.
Bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung können Sie nach Ablauf des Jahres Folgendes geltend machen:
• Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag einschließlich Kinderzuschlag (auch wenn dieser schon gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber geltend gemacht)
• Unterhaltsabsetzbetrag
• Mehrkindzuschlag
• Kinderfreibetrag
• Pendlerpauschale (soweit nicht schon gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber geltend gemacht)
• Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung für mitversicherte Angehörige
• eventuell Pflichtversicherungsbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung
• eventuell Freibeträge für:
o Werbungskosten
o Sonderausgaben
o Außergewöhnliche Belastungen
o Amtsbescheinigungen und Opferausweise
Eine Lohnsteuergutschrift ist normalerweise in folgenden Fällen zu erwarten:
• Wenn Sie während des Jahres unterschiedlich hohe Bezüge erhalten haben und die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber keine Aufrollung durchgeführt hat
• Wenn Sie während des Jahres die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber gewechselt haben oder nicht ganzjährig beschäftigt waren
• Wenn Sie aufgrund der geringen Höhe Ihrer Bezüge Anspruch auf “Negativsteuer” (Steuergutschrift) haben
• Wenn Sie Anspruch auf den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag oder auf ein Pendlerpauschale haben, der oder die bei der laufenden Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wurde
• Wenn Sie Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die noch nicht in einem Freibetragsbescheid berücksichtigt wurden
Zuständig ist Ihr Wohnsitzfinanzamt, in Graz befindet sich dies in der Conrad-von-Hötzendorfstraße 14-18, 8010 Graz.
Telefon: 881-0

Sie können Ihren Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung auch über FinanzOnline elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Geld vom Finanzamt holen


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