Briefgeheimnis

Wer das Briefgeheimnis verletzt, macht sich strafbar

Wer das Briefgeheimnis verletzt, macht sich strafbar

Deine Eltern müssen deine Privatsphäre respektieren. Sie dürfen deine Briefe und Tagebücher weder öffnen noch lesen.Ausnahmen: Es gibt Rechtfertigungsgründe für das Handeln deiner Eltern (z. B. die Vermutung, dass du Drogen nimmst, missbraucht wirst oder auf andere Weise in Gefahr bist).

Unverschlossene Briefe oder Postkarten fallen nicht unter das Briefgeheimnis.

Wer einen Brief öffnet, der nicht für ihn bestimmt ist oder ein Behältnis öffnet, in dem sich ein solcher Brief befindet, kann strafrechtlich verfolgt werden. Bei E-Mails ist es strittig, ob sie unter das Briefgeheimnis fallen – eher nicht, weil sie nicht verschlossen sind wie ein Brief. Technisch gesehen liegt bei dem Senden und Empfangen von E-Mail ein Telekommunikationsverkehr vor. Er unterliegt daher dem Fernmeldegeheimnis. § 88 TKG verbietet das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachungsmaßnahmen und die Weitergabe von Informationen darüber. Nur der Empfänger und der Sender dürfen die Daten speichern.
Außerdem sind Briefe, E-Mails, Tagebücher und andere vertrauliche Aufzeichnungen durch § 77 Urheberrechtsgesetz vor Veröffentlichung und öffentlicher Verbreitung geschützt.

Quelle: www.kija.at
Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
Stand: Jänner 2010


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