Führerschein

Mopedausweis
Den Mopedausweis kannst du ab 16 machen (unterbestimmten Voraussetzungen schon mit 15). Du brauchst ihn zum Lenken eines Mopeds bis du 24 bist. Wer einen Führerschein hat, braucht keinen Mopedausweis mehr.
Motorradführerschein
Der Motorradführerschein (Klasse A) ist ein Stufenführerschein: mit 18 Jahren bekommst du die Vorstufe A. Damit darfst du Leichtmotorräder bis 25 kW Motorleistung lenken. Nach zwei Jahren darfst du ohne weitere Prüfung alle Motorräder lenken. Wenn du bereits über 21 Jahre bist, bekommst du gleich den Führerschein A ohne Einschränkungen.
PKW-Führerschein
Grundsätzlich kannst du den Führerschein der Klasse B (PKW) mit 18 machen.
Mit 16 Jahren kannst du unter bestimmten Voraussetzungen mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in einer Fahrschule beginnen, wenn du eine vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragst.Frühestens ab dem 17. Geburtstag kann dir die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B erteilt werden. Nach Erhalt des Führerscheines musst du innerhalb einer vorgegebenen Frist zwei Perfektionsfahrten sowie ein Fahrsicherheitstraining und ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch absolvieren.
Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb des Führerscheines hast du eine Probezeit von zwei Jahren (Probeführerschein). In dieser Zeit dürfen dir bestimmte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften nicht passieren (z.B. Vorrangverletzung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkoholgehalt max. 0,1 Promille, …) sonst droht dir eine Nachschulung.
Fahrschulen
Eine Übersicht von Fahrschulen in Graz, die dabei helfen, einen Führerschein zu erhalten bzw. auch bei Fragen zum Thema weiterhelfen können gibt es ebenfalls auf unseren Seiten.
Quelle: www.kija.at
Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
Stand: Jänner 2010