Unternehmen in Graz gründen – Worauf muss man achten?
04.02.12Wer in Graz lebt und hier ein neues Unternehmen gründen möchte, der sollte sich vor allem an das Neuförderungsgesetz halten, welches die wichtigsten Hinweise zu einer neuen Gründung eines Unternehmens gibt.
Wann wird von einer Neugründung gesprochen?
Eine Neugründung liegt dann vor, wenn eine betriebliche Struktur neu eröffnet wird, die bisher nicht vorhanden war. Dabei ist darauf zu achten, dass der Inhaber des neuen Betriebes innerhalb der letzten 15 Jahre nicht beherrschend in einem betrieblichen Verhältnis gleicher Art, bzw. ähnlicher Art beschäftigt sein durfte. Das Gesetz für Neugründungen, kurz auch NEUFÖG gilt vor allem dann, wenn ein Einzelunternehmer auftritt, oder aber auch, wenn eine Personengesellschaft neu auftritt. Als Beispiele sind eine OG, oder aber auch eine KG zu bezeichnen, welche in jedem Fall akzeptiert werden.
Auch Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel eine GmbH können hier auftreten. Als Betriebsinhaber können im Falle der Kapitalgesellschaften vor allem Gesellschafter auftreten, die mindestens zu 50% am Vermögen beteiligt sind, oder mehr als 25% des Vermögens halten und darüber hinaus auch an der Geschäftsführung beteiligt sind. Bei einer Personengesellschaft gelten die gleichen Bedingungen, von ebenfalls 50% am Gesamtvermögen, oder aber auch mehr als 25% am Gesamtvermögen und zusätzlich eine Mitgliedschaft in der Geschäftsführung. »» Unternehmen in Graz gründen – Worauf muss man achten?