Weihnachtsbeihilfen – wohin können sich die Ärmsten zu Weihnachten wenden?
03.12.11Neuigkeiten aus GrazObwohl Österreich zu einem der reichsten Länder der Welt zählt, ist die Zahl der Menschen, die von Armut gefährdet sind, erschreckend hoch. Gemäß Armutsbericht der Statistik Austria, armutsgefährdet, das heißt, von Einkommensarmut betroffen. Besonders gefährdet sind Alleinerzieherinnen und alleinstehende Pensionistinnen, Armut in Österreich hat durchaus ein weibliches Gesicht. Um den Ärmsten die Zeit rund um Weihnachten einwenig zu erleichtern gibt es auch heuer wieder die Weihnachtsbeihilfen von der Stadt Graz und vom Land Steiermark.
Die Weihnachtsbeihilfe der Stadt Graz kann ab sofort bis zum 23. Dezember 2011 beantragt werden. Und zwar im Sozialamt der Stadt Graz, Referat für Mindestsicherung und Sozialhilfe, 2. Stock Nr. 234 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Anspruch haben alle Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung, eine Mindestpension, Sozialhilfe oder aber ein Einkommen in dieser geringen Höhe beziehen. Die Höhe dieser Einmalzahlung beträgt 25 Eurco und für jede weitere Person im Haushalt 10 Euro. Mitzubringen sind lediglich Lichtbildausweis, Einkommensnachweise von allen im Haushalt lebenden Personen, Kontoverbindung, Wohnbeihilfenbescheid und der Mietennachweis. Die Auszahlung erfolgt über das Konto.
Die Weihnachtsbeihilfe des Landes Steiermark kann in der Sozialabteilung, Hofgasse 12 / Parterre Zimmer 2 von 12. bis 16. Dezember täglich von 8 bis 13 Uhr oder in der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft benatragt werden. Anspruch auf diese Beihilfe von 20 Euro pro im Haushalt lebender Person haben alleinstehende Personen mit einem Einkommen von bis zu 926 Euro (für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind, erhöht sich die
Einkommensgrenze um 143 Euro) und Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit einem Einkommen bis zu 1.388 Euro. Mitzubringen sind Meldezettel, Einkommensnachweise, Bestätigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) über die Mitversicherung von Angehörigen und ein Lichtbildausweis. Die Auszahlung erfolgt in Bar.