Metahofpark bleibt Schutzzone: Polizei verlängert Maßnahme um sechs Monate

Die Schutzzone im Grazer Metahofpark bleibt bestehen. Die Landespolizeidirektion Steiermark hat die Maßnahme mit Wirkung ab 1. Oktober 2026 für weitere sechs Monate neu verordnet. Begründet wird die Verlängerung mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie der öffentlichen Sicherheit.

Schutzzone gilt ab 1. Oktober weitere sechs Monate

Die neue Verordnung basiert auf § 36a des Sicherheitspolizeigesetzes. Sie tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und gilt für sechs Monate im Bereich des Metahofparks. Nach Angaben der Landespolizeidirektion hätten die Erfahrungen und Auswertungen der vergangenen Monate gezeigt, dass sich die Schutzzone aus Sicht der Polizei als Präventionsinstrument bewährt habe.

Welche Befugnisse hat die Polizei?

Innerhalb der Schutzzone stehen der Polizei erweiterte gesetzliche Befugnisse zur Verfügung. Personen, bei denen aufgrund konkreter Umstände angenommen wird, dass sie gerichtlich strafbare Handlungen begehen könnten – insbesondere im Zusammenhang mit Suchtgiftkriminalität – oder die öffentliche Ordnung gefährden, können aus dem festgelegten Bereich weggewiesen werden. Wird ein ausgesprochenes Betretungsverbot missachtet, können Verwaltungsstrafen folgen.

Metahofpark seit 2024 als Schutzzone

Der Metahofpark wurde 2024 erneut zur Schutzzone erklärt. Seither wurde die Maßnahme mehrfach verlängert. Auch im Grazer Volksgarten besteht weiterhin eine eigene Schutzzone. Die Polizei kündigt für den Metahofpark weiterhin Schwerpunktmaßnahmen und Kontrollen an.

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