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Rauchverbot in der Gastronomie – das sagen die Grazer Gastronomen

von Joachim Bacher am 31. Oktober 2019 um 08:13 Uhr

Nach einem langen hin und her tritt das Rauchverbot in der Gastronomie nun mit Allerheiligen, dem 1. November 2019 in Kraft. Was ab diesem Datum verboten oder vielleicht noch erlaubt ist haben wir in diesem Artikel zusammengefasst. Außerdem haben wir uns bei Grazer Gastronomen umgehört und sie gefragt, was Sie vom Rauchverbot halten.

Inhalt

  • Wann tritt das Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft?
  • Das sagen die Grazer Gastronomen zum Rauchverbot
  • Gibt es noch Raucherlokale oder Raucherräume?
    • Darf bei geschlossene Gesellschaften geraucht werden?
    • Wie ist das in Mehrzweckhallen oder Festzelten?
  • Darf ich meine E-Zigarette oder meinen Dampfer noch Indoor benutzen?
  • Sind Shisha-Bars vom Rauchverbot ausgenommen?
  • Wo ist das Rauchen noch erlaubt?
  • Interessante Fakten zum Rauchverbot

Wann tritt das Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft?

Genau am 1. November muss die Zigarette ausgedämpft werden. Theoretisch darf also bis 23:59 Uhr am 31. Oktober in jetzigen Raucherlokalen oder Raucherräumen geraucht werden. Ab Mitternacht tritt das Rauchverbot in Kraft.

Das sagen die Grazer Gastronomen zum Rauchverbot

Wie erwartet gibt es positive und negative Meinungen zum Rauchverbot. Einige Betrieben haben schon vor einiger Zeit den blauen Dunst aus ihren Räumen verbannt – andere müssen dies jetzt machen.

Rudi und Simon Lackner begrüßen das Rauchverbot:

Wir vom Café Kaiserfeld haben das Rauchverbot bereits 2018 umgesetzt und sehr positives Feedback erhalten. Für uns war damals vor allem die Gesundheit der Mitarbeiter ausschlaggebend. Wir bemühen uns aber auch den Gästen die gerne eine Zigarette rauchen, den Bereich vor dem Lokal ansprechend zu gestalten, sowie den Gastgarten im Herbst etwas länger geöffnet zu halten, damit man an den wärmeren Herbsttagen mit der Zigarette vor dem Lokal gemütlich sitzen kann!

Kurzfristig wurde der Umsatz vor allem am Nachmittag etwas weniger, dafür wurde deutlich mehr gegessen (die Mittagsmenüs wurden mehr!) Nach einigen Wochen hatte es sich eingependelt und es war sogar besser als vorher!

Die Betreiber der Cocktailbar Rangoon sind da anderer Meinung:

Was ich zum Rauchverbot sage? Ich habe ein Raucher Lokal und das Lokal gibt seit 16 Jahren, als Raucher Lokal! Bis jetzt waren ganz wenig Leute die sich über das Rauchen beschwert haben.

Annemarie Gauster vom dreizehn by Gauster ist dem Rauchverbot zuvor gekommen: 

Das Rauchverbot hat auf unseren Betrieb keinen Einfluss, da wir bereits seit unserer Eröffnung im März 2018 auf komplett rauchfrei umgestellt haben, was von unseren Gästen auch gut angenommen wurde. Ich persönlich bin zwar für das Rauchverbot, denke aber, dass jeder Gastronom diese Entscheidung für sein Lokal selbst treffen können sollte.

Stephan Pensold von Barista’s sieht das Rauchverbot positiv:

Ich begrüsse das allgemeine Rauchverbot. Es schafft endlich einen fairen Wettbewerb und ist ein wichtiger Schritt im Arbeitnehmerschutz.

Herr Schulhofer, Geschäftsführer vom Steirerpub ist über das Rauchverbot nicht erfreut:

Das Rauchverbot bedeutet Umsatzeinbußen! Der Mitarbeiterschutz ist optimal, da jeder oder jede Angestellte raucht – jetzt müssen sie raus als verschwitzter in die Kälte. Umsetzen muss man es. Ich brauche extra einen Türsteher, da die Leute ab 22.00 Uhr mit den Gläsern oder Flaschen nicht mehr vor die Türe dürfen. Und die Anrainer? 5 Lokale innerhalb von 25 Metern und alle Raucher + Nichtraucher stehen vor der Türe.

Franz Kaufmann (selbst Gelegenheitsraucher) vom Brandhof hat seit über einem Jahr sehr positive Erfahrungen mit dem Nichtrauchen gemacht:

Sind seit März 2018 rauchfrei. Von den Gästen wird es positiv angenommen. Wir hatten keine Umsatzeinbußen und es geht uns allen besser, da wir nicht mehr im verrauchten Betrieb arbeiten müssen. Stromersparnis, wegen nicht laufender Lüftung 3000,- Euro im Jahr.

Cosimo Ursi vom Café Cosimo meint zur neuen Raucher Regelung:

Grundsätzlich finde ich die einheitliche Regelung gut, obwohl ich die Sinnhaftigkeit eines solchen Gesetztes in Frage stelle. Jeder Gastronom sollte selbst entscheiden können, ob Raucher oder Nichtraucherlokal. Der Kunde bzw. der freie Markt bestimmt dann, ob die Entscheidung Raucher oder Nichtraucher wirtschaftlich sinnvoll war.

Aus dem Gasthaus Lend-Platzl berichtet Johannes Klug:

Das Gasthaus Lend-Platzl ist bereits seit 4 Jahren rauchfrei und wir bereuen unsere Entscheidung nicht. Vor allem unsere MitarbeiterInnen sind uns dankbar in einer rauchfreien Umgebung arbeiten zu können.

Christian Schlager von Hooters Graz Nord:

Wir haben das Rauchverbot bereits im Mai 2018 umgesetzt, wie es von der damaligen Regierung beschlossen wurde. Für uns ist es sehr positiv, das jetzt alle das Rauchverbot umsetzen müssen. Das bringt wieder gleiche Chancen für alle Gastronomen.

Borivoj Radmanovic aus dem Restaurant Kornati:

Wir haben bereits im Februar 2017 beschlossen rauchfrei zu werden und haben deshalb mit diesem Thema schon lange abgeschlossen 🙂

Gibt es noch Raucherlokale oder Raucherräume?

Nein! Die Antwort ist so kurz wie klar. Das Rauchverbot gilt für alle Gastronomiebetriebe. Auch das einrichten eines Raucherraumes, in dem keine Getränke oder Speisen verkauft werden ist nicht zulässig. Das Rauchverbot gilt für alle Räume, die den Gästen zur Verfügung stehen.

Darf bei geschlossene Gesellschaften geraucht werden?

Nein, auch hier gilt das generelle Rauchverbot. Das Rauchverbot gilt in der Gastronomie für alle den Gästen zur Verfügung stehenden Bereiche – nur die Freiflächen sind ausgenommen.

Wie ist das in Mehrzweckhallen oder Festzelten?

Das rauchen ist auch hier verboten! Es gilt das selbe wie oben. In allen Bereiche im Inneren, an denen der Gast Zugang hat, müssen Rauchfrei sein!

Darf ich meine E-Zigarette oder meinen Dampfer noch Indoor benutzen?

Nein, auch Dampfer, E-Zigaretten sind wie auch Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und alle anderen Rauchwaren vom Rauchverbot eingeschlossen!

Sind Shisha-Bars vom Rauchverbot ausgenommen?

Nein, es gibt keine Ausnahmen. Das Rauchen von Wasserpfeifen ist in Räumen der Gastronomie generell verboten. Auch Shisha Raucher müssen die Freiflächen nutzen.

Wo ist das Rauchen noch erlaubt?

Auf Terrassen, in Gastgärten oder Lauben ist das Rauchen erlaubt. Freiflächen sind explizit vom Rauchverbot ausgenommen. Auch Schutz vor Kälte oder Regen/Schnee darf angebracht werden.

Interessante Fakten zum Rauchverbot

  • In Hotels dürfen Raucherräume, in denen keine Speisen und Getränke konsumiert werden, für Raucher eingerichtet werden. Der Zigarettenrauch darf aber nicht in andere Bereiche ziehen. In allen anderen Bereichen von Hotels gilt ebenso das Rauchverbot – auch in den Gästezimmern.
  • Gastronomen dürfen keinen Raucherraum, auch keinen ohne Service und Bewirtung einrichten.
  • Das Rauchen ist nur mehr an Freiflächen erlaubt.
  • In der Gastronomie dürfen nach wie vor Zigaretten verkauft werden.
  • Es gibt keine Ausnahmen für Shisha-Bars oder die Nachgastronomie
  • Auch E-Zigaretten oder Dampfer fallen unter das Rauchverbot
  • Die Verpflichtung zur Kennzeichnung mittels Pictogramm oder „Rauchen Verboten“ Schild bleibt bestehen

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Kommentare

  1. Ruth Hackl meint

    31. Oktober 2019 um 20:18

    Mein ernst gemeintes Beileid an alle Raucherlokale in Graz!!! Ich hoffe und wünsche Ihnen, dass Ihre Lokale weiterhin bestehen können und Gewinne machen! Ich bin als Raucherin auch betroffen und stinksauer. Vielleicht und hoffentlich ändert sich die sture Haltung unserer Politiker im Lauf der Monate, so wie sie das in Italien und Deutschland tat und lässt Ausnahmeregelungen gelten!

    Mit besten Wünschen und Grüßen
    Ruth Hackl

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