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E-Mopeds raus, E-Bikes rein: Werden Grazer Radwege wirklich freier?

Ab 1. Oktober 2026 dürfen bestimmte E-Mopeds nicht mehr auf Grazer Radwegen fahren. Vizebürgermeisterin Judith Schwentner erwartet mehr Sicherheit. Große Lieferdienste setzen künftig auf Fahrräder und E-Bikes – damit bleibt der Lieferverkehr auf den Radwegen aber weiterhin ein Thema.

Für E-Mopeds endet mit Donnerstag die bisherige Sonderstellung im Straßenverkehr. Fahrzeuge der Klasse L1e-B, die bislang rechtlich als Fahrräder behandelt wurden, gelten ab 1. Oktober 2026 als Kraftfahrzeuge. Für Graz bedeutet das eine klare Änderung: Diese Fahrzeuge müssen auf die Fahrbahn. Ob die Radwege dadurch tatsächlich spürbar freier werden, ist eine andere Frage.

Neue E-Moped-Regeln in Graz: Was ab 1. Oktober gilt

Die betroffenen E-Mopeds dürfen künftig weder Radwege noch Radfahrstreifen oder andere Radfahranlagen benutzen. Für ihre Verwendung braucht es eine Zulassung samt Kennzeichentafel, eine Kfz-Haftpflichtversicherung und die vorgeschriebene §-57a-Begutachtung, das „Pickerl“. Die lenkende Person benötigt eine entsprechende Lenkberechtigung, mindestens der Klasse AM, und muss einen geeigneten Sturzhelm tragen.

Auch bisher als Fahrräder behandelte E-Mopeds mit maximal 25 km/h Bauartgeschwindigkeit fallen darunter, wenn sie der Klasse L1e-B angehören. Ein langsames Fahrzeug ist damit nicht automatisch weiterhin ein Fahrrad.

Schwentner begrüßt die Neuregelung. Die Grazer Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin hat sich gemeinsam mit dem Österreichischen Städtebund für die Änderung eingesetzt. „E-Mopeds gehören nicht auf den Radweg“, erklärte sie bereits im September. Sie erwartet dadurch klarere Verhältnisse und mehr Sicherheit für Menschen, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind.

Foodora und Lieferando setzen auf Fahrräder und E-Bikes

Die Lieferdienste reagieren auf die neuen Vorgaben mit einem Fahrzeugwechsel. Foodora kündigt an, seine eigene Flotte mit 1. Oktober vollständig auf Fahrräder und E-Bikes umzustellen. E-Mopeds sollen darin nicht mehr eingesetzt werden. Das Unternehmen hat im Sommer auch in Graz Informationsveranstaltungen für seine Zusteller durchgeführt und unterstützt den Zugang zu Mieträdern über eine Zusammenarbeit mit CYCLE.

Auch Lieferando fördert den Umstieg auf E-Bikes. Auf der eigenen Informationsseite für Grazer Zusteller nennt das Unternehmen ein Fahrrad oder E-Bike als Voraussetzung für die Tätigkeit. Die angekündigten Umstellungen sprechen somit dafür, dass Essenslieferungen weiterhin mit Fahrzeugen erfolgen, die Radwege benutzen dürfen.

Das Foto stammt aus einer Zeit, wo e-Mopeds noch nicht so verbreitet waren.

E-Bike-Mietangebot für Essenszusteller in Graz

Der Umstieg hat bereits ein konkretes Angebot vor Ort: Aktive freie Dienstnehmer im Lieferando-Netzwerk erhalten im Rahmen einer Kooperation mit CYCLE einen Rabatt von 40 Euro pro Monat auf das Abo eines entsprechend mit Lieferando gekennzeichneten E-Bikes. Abholstandorte gibt es auch in Graz; CYCLE führt seinen Grazer Standort in der Griesgasse 31/G1A an.

Dabei handelt es sich um ein Mietangebot mit laufenden Kosten. Der Vertrag wird direkt mit CYCLE abgeschlossen, Lieferando ist keine Vertragspartei.

Freie Radwege in Graz? Der Lieferverkehr bleibt

Die Vorstellung, dass mit den E-Mopeds auch die Lieferboxen von Grazer Radwegen verschwinden, passt deshalb nicht zu den angekündigten Umstellungen. Wer künftig mit einem regelkonformen E-Bike zustellt, darf die Radinfrastruktur weiterhin nutzen. Der Wechsel des Fahrzeugs bedeutet für sich genommen keine Verringerung der Lieferfahrten.

Das macht die neue Regelung nicht wirkungslos: Reguläre Pedelecs unterstützen die Pedalfunktion mit höchstens 250 Watt Nenndauerleistung und bis zu 25 km/h. Sie unterscheiden sich damit beim Antrieb von den betroffenen E-Mopeds. Die rechtliche Trennung verändert also durchaus, welche Fahrzeuge auf den Radwegen unterwegs sein dürfen.

Weniger E-Mopeds ist aber nicht gleichbedeutend mit weniger Lieferverkehr. Wie stark die Umstellung die Grazer Radwege entlastet und die Sicherheit verbessert, lässt sich aus den Flottenankündigungen allein nicht ableiten.

E-Moped zulassen: Die Hürden bei der Prüfstelle in Graz

Für private Besitzer kann die Umstellung schwieriger sein als ein Wechsel auf ein Mietrad. Die steirische Landesprüfstelle weist darauf hin, dass für die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung, das sogenannte CoC-Dokument, erforderlich ist. Eine Rechnung, Bedienungsanleitung oder CE-Konformitätserklärung ersetzt diesen Nachweis nicht.

Fehlt eine gültige EU-Typgenehmigung, bleibt grundsätzlich eine Einzelgenehmigung. Dafür sind umfangreiche technische Nachweise notwendig. Nach Erfahrung der Landesprüfstelle können diese bei solchen Fahrzeugen häufig nicht erbracht werden; viele Verfahren enden deshalb ohne Genehmigung. Zusätzlich warnt die Behörde vor längeren Wartezeiten.

Auch der ÖAMTC verweist auf ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, die E-Mopeds für Alltagswege verwenden. Die neuen Regeln betreffen somit neben dem gewerblichen Lieferverkehr auch private Mobilität. Ein bloßer Wechsel vom Radweg auf die Fahrbahn reicht für die betroffenen Fahrzeuge ohne Genehmigung, Zulassung und Versicherung jedenfalls nicht aus.

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