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Aktuelle Seite: Startseite / Essen und Trinken / Grillen in Graz

Grillen in Graz

Wer in Graz keinen eigenen Garten besitzt und trotzdem Grillen möchte hat leider wenig Möglichkeiten, ein Freiluft BBQ zu Veranstalten. Im Jahr 2009 wurde von der Gemeinde Thal auch auf der Thalersee Wiese das Grillen verboten. Seit 2013 ist es nun aber an 2 Plätzen etwas außerhalb Graz möglich.

Inhalt

  • Grillplatz Auwiesen
  • Grillplatz Kalkleiten
  • Grillen am Balkon in Graz
  • Grillen in Grazer Parks

Grillplatz Auwiesen

Unweit des Südlichen Stadtgrenze, nämlich bei Thondorf/Gössendorf findet man das im Jahr 2013 neu gestaltete Naherholungsgebiet. Neben dem großzügigen Areal an einem Altarm der Mur gibt es hier auch Grillplätze.

Natürlich ist es auch möglich, den eigenen Griller mitzubringen und an den dafür vorgesehenen Flächen zu benutzen. Tische, Bänke und Holzplateaus laden zum Verweilen und genießen ein. An schönen Wochenenden wird’s hier teilweise recht voll.

Grillplatz Kalkleiten

Unweit von Andritz und am Rande der Schöckl Waldgebiete finde man den Ort Kalkleiten. Hier gibt es einen großzügigen Waldspielplatz, eine Picknick Wiese und einen Grillplatz.

Grillen am Balkon in Graz

Das Grillen auf Loggien und Balkonen ist grundsätzlich nicht verboten, es gelten aber viele Einschränkungen!

  • Hausordnung beachten: In vielen Wohnungen gilt bereits ein Grill-Verbot!
  • Im Strahlungsbereich eines  offenen Feuers muss jeweils ein Meter zu allen brennbaren Stoffen und Einrichtungen eingehalten werden – auf einem Balkon ist dies nur schwer möglich. Beachten Sie auch, dass die Wärmedämmung des Hauses brennbar sein kann!
  • Das Grillen in Laubengängen ist verboten – es handelt sich um Fluchtwege!
  • Funkenflug: Die Lagerung leicht brennbar Gegenstände in der Nähe ist verboten – das betrifft auch die Nachbar-Balkone

Grillen in Grazer Parks

Das Grillen oder Kochen in Grazer Parks ist grundsätzlich verboten. Die Inbetriebnahme von Grill- oder Kochgeräten nicht gestattet. Auch in Wäldern und auf fremden Grundstücken ist das entzünden eines Feuers verboten und kann mit Besitzstörung geklagt werden.

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