Alkoholverbot am Hauptbahnhof und Drogenkonsumräume: Graz diskutiert neue Regeln für öffentliche Plätze
Wie soll Graz mit Suchtproblemen und Konflikten im öffentlichen Raum umgehen? Gleich zwei Anträge im Gemeinderat vom 22. Oktober 2026 beschäftigen sich mit dieser Frage – allerdings mit unterschiedlichen Ansätzen. Während die FPÖ eine mögliche Alkoholverbotszone am Hauptbahnhof prüfen lassen will, fordert die KPÖ rechtliche Voraussetzungen für betreute Drogenkonsumräume.

Alkoholverbot am Hauptbahnhof?
Die FPÖ fordert eine Prüfung, ob am Vorplatz des Grazer Hauptbahnhofs eine Alkoholverbotszone eingerichtet werden könnte. Dafür sollen unter anderem Polizeieinsätze, Beschwerden, Verschmutzungen sowie Erfahrungen von Betrieben und Anrainern erhoben werden.
Ein Alkoholverbot ist damit noch nicht beschlossen. Zunächst geht es um die rechtlichen Möglichkeiten und die Frage, ob eine entsprechende Maßnahme geeignet und verhältnismäßig wäre.
Betreute Drogenkonsumräume als zweiter Ansatz
Die KPÖ wiederum will, dass sich Graz beim Bund für einen gesetzlichen Rahmen für betreute Drogenkonsumräume einsetzt. In solchen Einrichtungen könnten suchtkranke Menschen mitgebrachte Substanzen unter hygienisch kontrollierten Bedingungen und mit fachlicher Betreuung konsumieren. Befürworter verweisen auf die Möglichkeit, Überdosierungen vorzubeugen, Hilfsangebote zugänglich zu machen und den öffentlichen Konsum zu reduzieren.
Als Hintergrund nennt der Antrag unter anderem die seit Jahren diskutierten Probleme im Umfeld von Volksgarten, Lendplatz und Murpromenade. Die KPÖ beantragt keine unmittelbare Eröffnung einer Einrichtung in Graz, sondern zunächst einen Vorstoß zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene.
Gemeinsames Thema, unterschiedliche Instrumente
Die beiden Initiativen zeigen, wie unterschiedlich die Antworten auf Probleme im öffentlichen Raum ausfallen: Hier die Prüfung einer Verbotszone, dort ein gesundheitspolitisches Betreuungsangebot. Ob und welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, ist offen. Dafür wären weitere politische Beschlüsse und im Fall der Konsumräume entsprechende bundesrechtliche Grundlagen notwendig.
Für die Diskussion sind neben Sicherheitsfragen auch die Erfahrungen von Anrainern, Sozialarbeit, Suchthilfe, Polizei und betroffenen Menschen relevant.
