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KFZ Anmeldestellen

Bevor Sie Ihr Kraftfahrzeug bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften anmelden können, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen.Hat die Versicherung, bei der Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, in Ihrem Wohnbezirk keine Zulassungsstelle, dann muss die Zulassungsstelle eines anderen Versicherers die Zulassung übernehmen.

Übersicht: KFZ Zulassungsstellen in Graz

NameAdresseKontakt
Allianz ZulassungsstelleKärntner Str. 251
8054 Graz
Allianz Zulassungsstelle Autohaus GADYLiebenauer Hauptstraße 64
8041 Graz
Garanta Versicherungs-AG Österreich ZulassungsstellenRaiffeisenstraße 200
8041 Graz
Garanta Versicherungs-AG Österreich ZulassungsstellenKärtnerstrasse 442
8054 Graz
Generali Kfz-ZulassungsstelleConrad-von-Hötzendorf-Straße 8
8010 Graz
Generali Kfz-ZulassungsstelleKärntner Str. 28
8020 Graz
Generali Kfz-ZulassungsstelleWeinzöttlstraße 3a
8045 Graz
Generali Kfz-Zulassungsstelle MurparkFerdinand-Porsche-Platz 1
8041 Graz
GRAWE Kfz-Zulassungsstelle Autohaus PuglTriester Str. 11-13
8020 Graz
GRAWE Kfz-Zulassungsstelle NiesenbergergasseNiesenbergergasse 37
8020 Graz
KFZ ZulassungsstelleRaiffeisenstraße 200
8041 Graz
Oberösterreichische Versicherung AG – KSC GrazGrabenstraße 75
8010 Graz
Versicherungsbüro Wolfgang Fasch e.U. Inh Andreas PayerKarl-Morre-Straße 40
8020 Graz
Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance GroupAndritzer Reichsstraße 26
8045 Graz
Zulassungsstelle Wiener Städtische Versicherung AGElisabethstraße 59
8010 Graz
Zulassungsstelle Wiener Städtische Versicherung AGBrockmanngasse 32
8010 Graz

Fahrzeug-Anmeldung bei der KFZ Zulassungsstelle in Graz

Wenn sie ein Fahrzeug neu anmelden möchten, müssen Sie mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle Ihres Wohnbezirks gehen. Sie können sich auch von jemanden vertreten lassen. Dazu müssen Sie jedoch eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Bei der Kfz-Zulassung wird von der zuständigen Behörde eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt.

Sie erhalten auch ein sogenanntes Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Dieses besteht aus dem Teil 2 der Zulassungsbescheinigung und dem vorgelegten Genehmigungsnachweis. Beide Dokumente werden von der Zulassungsstelle miteinander verbunden. Bei einer neuerlichen Zulassung des Fahrzeuges ist dann dieses hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument vorzulegen.

Nach der Entrichtung der Gebühren erhalten Sie direkt bei der Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette.

Infos zu den KFZ Anmeldestellen

Die Anmeldestellen sind für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern zuständig. Ohne diese behördliche Registrierung dürfen sie nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.

Die Anmeldestellen sind an die Versicherungsgesellschaften angeschlossen. Das bedeutet, dass zunächst immer geprüft werden muss, ob es von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft eine Zulassungsstelle im jeweiligen Bezirk gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann auch jede andere beliebige Zulassungsstelle im betreffenden Bezirk aufgesucht werden.

Ablauf einer Kfz Zulassung

Bevor eine Zulassungsstelle aufgesucht werden kann, benötigt man eine Haftpflichtversicherung. Wer die erforderlichen Unterlagen hat, kann zur Zulassungsstelle gehen. Dort werden alle Daten aufgenommen. Anschließend wird ein Anmeldeformular ausgedruckt. Dies muss unterschrieben werden. Wer selbst keine Zeit für die Anmeldung hat, kann sich auch von einer anderen Person vertreten lassen. Dazu ist dann aber eine Vollmacht notwendig.

Im nächsten Schritt werden von der Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung und ein Fahrzeug-Genehmigungsdokument ausgestellt. Das Letztere besteht aus dem Genehmigungsnachweis und dem Teil II der Zulassungsbescheinigung. Diese beiden Unterlagen werden dann von der Zulassungsstelle miteinander verbunden und ergeben das Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Dieses Dokument wird bei einer erneuten Zulassung des Fahrzeugs zwingend benötigt und sollte daher gut aufbewahrt werden.

Der letzte Schritt ist dann, dass die Person, die das Kfz anmeldet die angefallenen Gebühren bezahlt. Ist dies geschehen, wird die Zulassungsstelle die Begutachtungsplakette und die Kennzeichentafeln aushändigen.

Für die Zulassung benötigte Unterlagen

Für die Zulassung werden verschiedene Unterlagen benötigt, die im Folgenden aufgelistet werden:

  1. Der Anmelder / Die Anmelderin muss seinen /ihren Lichtbildausweis vorlegen.
  2. Es muss eine Bestätigung über die abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.
  3. Bei einer wiederholten Zulassung des Fahrzeugs muss das Fahrzeug-Genehmigungsdokument vorgelegt werden. Handelt es sich um eine Erstzulassung, sind statt dessen folgende Dokument notwendig: Typenschein oder Einzelgenehmigung oder Nachweis für die Zulassung oder gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis.
  4. Sofern die anmeldende Person vertreten wird, ist eine Vollmacht vorzulegen.

Welche Kosten entstehen bei der Zulassung

Der an die Behörden zu entrichtende Anteil beträgt 119,80 Euro. Es entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 47,30 Euro. Die Abfrage beim zentralen Melderegister kostet 1,10 Euro. Für die Begutachtungsplakette sind 1,90 Euro zu entrichten. Für die Kennzeichentafel fallen nur dann Kosten an, wenn diese nicht beibehalten werden. Die Kosten richten sich danach, welche Art von Fahrzeug zugelassen werden soll. Bei einem Pkw oder Lkw müssen 21 Euro, bei einem Motorrad 12 Euro; bei einem Motorfahrrad 7,50 Euro, bei einem Anhänger 10,50 Euro und bei einer Zugmaschine 10,50 Euro bezahlt werden. Sofern die Zulassung in Form einer Scheckkarte erfolgen soll, müssen zusätzliche 22 Euro aufgewendet werden.
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