340 Euro Heizkostenzuschuss ab heute: So beantragen Grazer:innen das Geld
Ab 1. Oktober 2026 kann der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark wieder beantragt werden. Pro Haushalt gibt es einmalig 340 Euro. Für Grazer:innen ist die Antragstellung bis 26. Februar 2027 über die Servicecenter und Servicestellen der Stadt möglich. Die Einkommensgrenzen wurden für die neue Heizperiode deutlich angehoben.

340 Euro Heizkostenzuschuss: Wer 2026/27 Anspruch hat
Der Heizkostenzuschuss beträgt auch in der Heizperiode 2026/27 einmalig 340 Euro pro Haushalt. Maßgeblich ist das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen.
| Haushalt | Einkommensgrenze |
|---|---|
| Einpersonenhaushalt | 1.827 Euro netto pro Monat |
| Ehepaar bzw. Haushaltsgemeinschaft | 2.741 Euro netto pro Monat |
| Zusätzlich pro Kind im gemeinsamen Haushalt mit Familienbeihilfe | + 548 Euro |
Damit liegen die Grenzen höher als im Vorjahr: 2025/26 galten 1.661 Euro für Einpersonenhaushalte und 2.492 Euro für Haushaltsgemeinschaften.
Diese Voraussetzungen gelten zusätzlich
Bezugsberechtigt sind nach den aktuellen Angaben des Landes österreichische Staatsbürger:innen sowie EU-/EWR-Bürger:innen. Voraussetzung ist außerdem ein mindestens fünf Jahre ununterbrochener und rechtmäßiger Hauptwohnsitz in der Steiermark. Zusätzlich muss die antragstellende Person seit 24. September 2026 an der aktuellen Antragsadresse gemeldet sein.
Der Zuschuss wird pro Haushalt nur einmal ausbezahlt. Das Land überweist die 340 Euro nach positiver Prüfung direkt an die Antragsteller:innen.
Heizkostenzuschuss in Graz beantragen: So funktioniert es
In Graz kann der Antrag von 1. Oktober 2026 bis einschließlich 26. Februar 2027 bei den Servicecentern und Servicestellen der Stadt eingebracht werden. Ein eigener Online-Antrag für Graz ist in den derzeit veröffentlichten Informationen zur Saison 2026/27 nicht ausgewiesen. Wer den Zuschuss beantragen möchte, sollte daher eine Grazer Servicestelle aufsuchen.
Die Stadt empfiehlt für Besuche grundsätzlich eine Terminvereinbarung. Bei den Servicestellen Bahnhofgürtel 85, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 104 und Tummelplatz 9 ist laut aktueller Stadtinformation ein Besuch ohne Termin von Montag bis Freitag zwischen 11:00 und 13:00 Uhr möglich. Termine können online über die Stadt Graz oder telefonisch unter +43 316 872-6666 vereinbart werden.
Diese Grazer Servicestellen stehen zur Verfügung
| Servicestelle | Adresse |
|---|---|
| Andritzer Reichsstraße | Andritzer Reichsstraße 38, 8045 Graz |
| Bahnhofgürtel | Bahnhofgürtel 85, 8020 Graz |
| Conrad-von-Hötzendorf-Straße | Conrad-von-Hötzendorf-Straße 104, 8010 Graz |
| Kärntner Straße | Kärntner Straße 411, 8054 Graz |
| Stiftingtalstraße | Stiftingtalstraße 3, 8010 Graz |
| St.-Peter-Hauptstraße | St.-Peter-Hauptstraße 85, 8042 Graz |
| Tummelplatz | Tummelplatz 9, 8010 Graz |
Welche Unterlagen sollte man mitnehmen?
Die ausführliche Detailrichtlinie für 2026/27 war zum Start der Antragstellung noch nicht auf allen Informationsseiten des Landes und der Stadt aktualisiert. Nach den zuletzt veröffentlichten Grazer Vorgaben sollten Antragsteller:innen jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis, die Kontodaten, Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen sowie einen Nachweis der Heizkosten mitnehmen.
Als Einkommensnachweise verlangte die Stadt in der vergangenen Saison beispielsweise aktuelle Kontoauszüge oder Versicherungsdatenauszüge in Verbindung mit Lohnzetteln, Pensionsnachweisen, AMS-Bezügen oder Sozialhilfe-Bescheiden. Selbstständige mussten entsprechende Einkommensteuerbescheide vorlegen. Wer den Termin möglichst ohne Nachreichungen erledigen möchte, sollte diese Unterlagen vorsorglich vollständig mitnehmen.
Was gilt bei Wohnunterstützung?
In der Saison 2025/26 waren Haushalte, in denen Wohnunterstützung bezogen wurde, vom Heizkostenzuschuss des Landes ausgeschlossen. In der aktuell veröffentlichten Kurzinformation für 2026/27 ist diese Detailregel noch nicht neuerlich angeführt. Betroffene sollten deshalb vor der Antragstellung beim Sozialservice des Landes nachfragen, ob die Regel unverändert gilt.
Fragen zum Heizkostenzuschuss 2026/27
Das Sozialservice des Landes Steiermark beantwortet Fragen zum Heizkostenzuschuss unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 20 10 10. Für Fragen zu den Grazer Servicestellen ist die Stadt unter +43 316 872-6666 beziehungsweise per E-Mail an servicestelle@stadt.graz.at erreichbar.
Antrag nicht bis zum Winter aufschieben
Die Frist läuft zwar bis 26. Februar 2027, der Antrag kann aber bereits ab 1. Oktober 2026 gestellt werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt und die nötigen Unterlagen bereits beisammen hat, kann den Zuschuss damit schon zu Beginn der Heizsaison beantragen. Für die Heizperiode 2026/27 stellt das Land insgesamt bis zu 6,3 Millionen Euro für den Heizkostenzuschuss bereit.
