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Studienberechtigungsprüfung

Studienberechtigungsprüfung - ein Weg zur Uni

Studienberechtigungsprüfung – ein Weg zur Uni

Wenn man an einer Universität ein ordentliches Studium durchführen will, benötigt man als Zulassungsvoraussetzung die Reifeprüfung (Matura) einer höheren Schule, die in manchen Fällen noch im Hinblick auf das gewählte Studium durch Zusatzprüfungen ergänzt werden muss.
Die Matura kann als Zugangsvoraussetzung durch eine fachlich eingeschränkte Studienberechtigung in Form der Studienberechtigungsprüfung ersetzt werden. Diese vermittelt die Studienberechtigung für ein einzelnes Studium (in manchen Fällen für wenige eng verwandte Studien).
Die Studienberechtigungsprüfung ist keine Matura und berechtigt somit nicht zum freien Studienzugang!
Die Studienberechtigungsprüfung kann nur für jene Studien abgelegt werden, welche an der jweiligen Universität angeboten werden.
Welche Studienberechtigungsprüfung für einen bestimmten Fachhochschul-Studiengang geeignet ist, erfährt man an der Fachhochschule.
Welche Schritte müssen eingehalten werden?

Bevor Sie einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung stellen können, musst Du ein Gespräch mit dem zuständigen Referenten/der zuständigen Referentin führen.
1) Wird die Antragstellung vom Referenten/von der Referentin bewilligt, kannst Du den Antrag auf  Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung in der Studienabteilung einreichen.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
 Geburtsurkunde
 Nachweis der Staatsbürgerschaft
 Lebenslauf, in dem insbesonders der bisherige Bildungsgang dargestellt ist
 Nachweise der beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium
 Sozialversicherungskarte (e-card)
gegebenenfalls:
 Antrag auf Anerkennung von Prüfungen samt Zeugnissen
 Vorbildungsnachweise
 für Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften und Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaften: Wahlfächerbestätigung
Alle Dokumente und Zeugnisse sind im Original und in Kopie vorzulegen. Nach Überprüfung werden Dir die Originale wieder ausgehändigt.
Der vollständige Zulassungsantrag wird dem zuständigen Referenten/der zuständigen Referentin für die Studienberechtigungsprüfung zugeleitet. Diese/r bereitet für den Rektor einen Vorschlag für die Erledigung einschließlich der Festlegung der Pflicht- und Wahlfächer vor. Vor allem hat er die vom Bewerber/der Bewerberin vorgelegten Nachweise über die studienbezogene Vorbildung zu beurteilen.
Nach Erledigung des Antrages durch den Referenten/die Referentin, wird dieser der Studienabteilung retourniert.
Die Studienabteilung erstellt einen Bescheid, welcher Dir per Post zugesandt wird. Nach Erhalt des Bescheides dürfen die im Bescheid angeführten Prüfungen abgelegt werden.
Nach Ablegung der 5 Prüfungen wird ein Zeugnis ausgestellt, welches berechtigt, sich für das angestrebte Studium als ordentliche/r Studierende/r einzuschreiben.

2) Wird die Antragstellung vom Referenten/von der Referentin nicht bewilligt, dann ist ein Vorbildungsnachweis zu erbringen. In welcher Form dieser Nachweis erbracht werden kann, wird Dir vom Referenten/von der Referentin mitgeteilt. Sobald der Vorbildungsnachweis erbracht wurde, kann der Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung gestellt werden.

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