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Aktuelle Seite: Startseite / Studieren in Graz / Zulassungsbestimmungen zum Studium

Zulassungsbestimmungen zum Studium

Zulassungsvoraussetzungen zum Studium

Zulassung zum Studium heißt, dass man das erste Mal an der Universität das Studium beginnt oder dass man das Studium nach einer Unterbrechung – ohne beurlaubt zu sein – wieder aufnimmt.
Voraussetzung:
Universitätsstudien setzen gewöhnlich die Erlangung der Universitätsreife voraus. Die Berechtigung zum Besuch einer Universität als ordentliche Studierende/ordentlicher Studierender wird durch das Ablegen folgender Prüfungen erworben:
• Reifeprüfung an einer österreichischen höheren Schule
Die höheren Schulen umfassen allgemein bildende und berufsbildende höhere Schulen, höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten und Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sowie Bildungsanstalten für Erzieherinnen/Erzieher. Je nach absolviertem Schultyp und gewählter Studienrichtung können Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung gefordert werden.
• Studienberechtigungsprüfung
• Zulassungsprüfung für künstlerische Studienrichtungen
• Gleichwertiges ausländisches Zeugnis
• Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
Die Zulassung zum Studium aufgrund eines Reifezeugnisses ist grundsätzlich für alle Studienrichtungen möglich. Im Falle einer Studienberechtigungsprüfung erfolgt die Zulassung nur für eine bestimmte Studienrichtung (allenfalls für fachverwandte Studienrichtungen).
Zugangsbeschränkungen sind für folgende Studienrichtungen möglich:
• Humanmedizin
• Psychologie
• Veterinärmedizin
• Zahnmedizin
Das Rektorat der jeweiligen Universität entscheidet über den Modus einer allfälligen Zugangsbeschränkung: Das Gesetz ermöglicht ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder ein Auswahlverfahren nach der Zulassung innerhalb der ersten beiden Semester. Genaue Informationen sind an den jeweiligen Universitäten zu erfragen.
EU-Staatsangehörige sind österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern grundsätzlich gleichgestellt.
Auskünfte über allgemeine Fragen der Zulassung erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität
erforderliche Unterlagen:
• Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis
• Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis
• Abschlusszeugnis des letzten Schuljahres
• Ausgefüllte Drucksorten:
o Antrag auf Aufnahme
o Evidenzbogen
o Statistikformular
o Ausweis für Studierende (Studentenausweis) – mit eingeklebtem Lichtbild
o Fortsetzungsformular
• Ausländerinnen/Ausländer: zusätzlich
o Ein zweites Lichtbild
o Fremdsprachige Dokumente im Original mit autorisierter Übersetzung
• Bei Übertritt von einer anderen Universität: zusätzlich
o Abgangsbescheinigung
o Studienblattsammlung
o Ausweis für Studierende dieser Universität
Auskünfte über die Anerkennung von Reifeprüfungszeugnissen und Prüfungen erteilt das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.

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